Praxis

Ort

Wir reden.

Eine psychotherapeutische Praxis braucht nicht viel.

Wichtig ist, dass du dich wohl fühlst.

Deshalb sind wir bei der Wahl des Ortes flexibel. In meiner Praxis, in einem Café, bei einem Spaziergang, in Räumlichkeiten befreundeter Institute in deiner und meiner Nähe. Gerne komme ich auch zu dir. Ganz zeitgemäß gehen auch Online-Sitzungen, sofern wir im persönlichen Gespräch die notwendige Vertrauensbasis geschaffen haben.

Zeit

Ähnlich flexibel sind wir in der zeitlichen Gestaltung. Ich pflege keine Sprechstunden, du kannst mich jederzeit kontaktieren und wir werden zeitnah einen Termin finden.

Kosten

Auch Therapeuten müssen leben.

In einem kostenlosen Erstgespräch finden wir heraus, ob wir zueinander passen und erstellen einen ersten Behandlungsplan bestehend aus Art und Dauer der Therapie, den wir jederzeit anpassen können. Eine festgelegte Mindestzahl an Sitzungen gibt es demnach nicht. Und einem Honorar. In der Regel gilt:

Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet 85€.

Abhängig von deinen individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten kann das variieren.

Meine Leistungen als Heilpraktiker für Psychotherapie richten sich an Selbstzahler. Eine Abrechnung mit Krankenkassen ist nicht möglich. Ob und wie, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden können, kannst du vorab mit deiner Kasse klären. Praktisch alle gesetzlichen und privaten Kassen bieten Zusatzpakete für die Behandlung durch Heilpraktiker an.

Selbstzahler haben Vorteile.

Schnelle Terminvergabe:
Du erhältst zeitnah einen Termin für das Erstgespräch.
Flexibilität:
Du entscheidest selbst, wie lange du die Therapie in Anspruch nehmen möchtest.
Keine Sperrfrist:
Du unterliegst nicht der zweijährigen Sperrfrist nach beendeter oder abgebrochener Psychotherapie.
Kein bürokratischer Aufwand:
Im Vorfeld muss die Therapie nicht bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt werden.
Diskretion:
Krankenkasse, Bank oder dein Arbeitgeber erfahren nichts von deiner Problematik. Eine psychotherapeutische Behandlung kann ansonsten etwa beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung oder einer Verbeamtung zu Problemen führen.

Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen können im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Therapiesitzungen sind von der Umsatzsteuer befreit gem. §4 Nr.14 USTG